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Vorsorge · Schritt 03

Patientenverfügung –
Ihre medizinischen Wünsche, verbindlich

Bestimmen Sie jetzt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können.

⏱ 5 Min.✔ Rechtlich bindend
Was ist das?

Ihre medizinischen Wünsche, schriftlich

Die Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen bei Ihnen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie sich in einem Zustand der Urteilsunfähigkeit befinden. Sie ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 370–373) geregelt.

Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag bestimmt die Patientenverfügung keine Vertretungsperson, sondern legt direkt Ihre medizinischen Wünsche fest – z. B. zu lebenserhaltenden Massnahmen, Operationen oder palliativer Betreuung.

Wichtig: Ärzte und Pflegepersonal sind rechtlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu respektieren, sofern sie gültig erstellt wurde und Sie zum betreffenden Zeitpunkt urteilsunfähig sind.

Gesetzliche Grundlage
ZGB Art. 370–373
Formvorschrift
Handschriftlich oder getippt, unterschrieben, datiert
Hinterlegung
Hausarzt, Spital, Seruna
Widerruf
Jederzeit, solange urteilsfähig

Schritt für Schritt

So erstelle ich meine Patientenverfügung

1

Werte reflektieren

Was ist Ihnen im Leben wichtig? Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Diese Überlegungen bilden die Grundlage Ihrer Patientenverfügung.

2

Situationen definieren

Überlegen Sie konkrete Situationen: Was wünschen Sie sich bei einem Koma, fortgeschrittener Demenz, einer unheilbaren Krankheit? Welche lebenserhaltenden Massnahmen würden Sie akzeptieren?

3

Formular nutzen oder selbst verfassen

Es gibt offizielle Formulare der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) oder anderer Organisationen. Sie können Ihre Verfügung auch selbst verfassen – sie muss unterschrieben und datiert sein.

4

Beim Hausarzt hinterlegen

Ihr Hausarzt verwahrt das Dokument in Ihrer Akte und kann es bei Krankenhausaufenthalten bereitstellen. Geben Sie auch der Vertrauensperson aus dem Vorsorgeauftrag eine Kopie.


Was Sie regeln können

Ihre medizinischen Wünsche

Reanimationsmassnahmen ja / nein
Künstliche Ernährung & Flüssigkeitszufuhr
Künstliche Beatmung
Schmerzbehandlung & Palliativpflege
Dialyse
Psychiatrische Behandlung
Pflegeort (Zuhause / Spital / Pflegeheim)
Organspende
Obduktion ja / nein
Information der Familie

Warum das unverzichtbar ist

Ihre Entscheidungen, auch ohne Worte

Im medizinischen Notfall müssen Ärzte schnell handeln. Ohne Patientenverfügung folgen sie medizinischen Standardprotokollen – nicht zwingend Ihren Wünschen. Ihre Verfügung stellt sicher, dass Ihre Werte und Wünsche auch dann im Mittelpunkt stehen, wenn Sie nicht mehr sprechen können.

Häufige Fragen

Was viele wissen möchten

Ergänzen sich Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag?+

Ja, ideal. Der Vorsorgeauftrag bestimmt eine Vertrauensperson. Die Patientenverfügung legt Ihre konkreten medizinischen Wünsche fest. Zusammen sorgen sie dafür, dass Sie umfassend vertreten sind.

Kann ich die Patientenverfügung ändern?+

Ja, jederzeit – solange Sie urteilsfähig sind. Es wird empfohlen, die Verfügung alle 5 Jahre oder nach grösseren Veränderungen in Ihrem Gesundheitszustand zu überprüfen.

Was passiert, wenn niemand von der Verfügung weiss?+

Im Notfall können Ärzte nicht anwenden, was sie nicht kennen. Deshalb ist es wichtig, die Verfügung beim Hausarzt, im Spital und bei Ihren Angehörigen zu hinterlegen.

Nächster Schritt

Anordnung für den Todesfall

Sie haben geregelt, wer entscheidet und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Der nächste Schritt regelt, was nach Ihrem Tod geschehen soll.

Zur Anordnung für den Todesfall →

Fragen zur
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