Patientenverfügung –
Ihre medizinischen Wünsche, verbindlich
Bestimmen Sie jetzt, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können.
Ihre medizinischen Wünsche, schriftlich
Die Patientenverfügung ist ein rechtlich verbindliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Massnahmen bei Ihnen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, wenn Sie sich in einem Zustand der Urteilsunfähigkeit befinden. Sie ist im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 370–373) geregelt.
Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag bestimmt die Patientenverfügung keine Vertretungsperson, sondern legt direkt Ihre medizinischen Wünsche fest – z. B. zu lebenserhaltenden Massnahmen, Operationen oder palliativer Betreuung.
Wichtig: Ärzte und Pflegepersonal sind rechtlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu respektieren, sofern sie gültig erstellt wurde und Sie zum betreffenden Zeitpunkt urteilsunfähig sind.
So erstelle ich meine Patientenverfügung
Werte reflektieren
Was ist Ihnen im Leben wichtig? Was bedeutet Lebensqualität für Sie? Diese Überlegungen bilden die Grundlage Ihrer Patientenverfügung.
Situationen definieren
Überlegen Sie konkrete Situationen: Was wünschen Sie sich bei einem Koma, fortgeschrittener Demenz, einer unheilbaren Krankheit? Welche lebenserhaltenden Massnahmen würden Sie akzeptieren?
Formular nutzen oder selbst verfassen
Es gibt offizielle Formulare der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) oder anderer Organisationen. Sie können Ihre Verfügung auch selbst verfassen – sie muss unterschrieben und datiert sein.
Beim Hausarzt hinterlegen
Ihr Hausarzt verwahrt das Dokument in Ihrer Akte und kann es bei Krankenhausaufenthalten bereitstellen. Geben Sie auch der Vertrauensperson aus dem Vorsorgeauftrag eine Kopie.
Ihre medizinischen Wünsche
Ihre Entscheidungen, auch ohne Worte
Im medizinischen Notfall müssen Ärzte schnell handeln. Ohne Patientenverfügung folgen sie medizinischen Standardprotokollen – nicht zwingend Ihren Wünschen. Ihre Verfügung stellt sicher, dass Ihre Werte und Wünsche auch dann im Mittelpunkt stehen, wenn Sie nicht mehr sprechen können.
Was viele wissen möchten
Ja, ideal. Der Vorsorgeauftrag bestimmt eine Vertrauensperson. Die Patientenverfügung legt Ihre konkreten medizinischen Wünsche fest. Zusammen sorgen sie dafür, dass Sie umfassend vertreten sind.
Ja, jederzeit – solange Sie urteilsfähig sind. Es wird empfohlen, die Verfügung alle 5 Jahre oder nach grösseren Veränderungen in Ihrem Gesundheitszustand zu überprüfen.
Im Notfall können Ärzte nicht anwenden, was sie nicht kennen. Deshalb ist es wichtig, die Verfügung beim Hausarzt, im Spital und bei Ihren Angehörigen zu hinterlegen.
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