Vorsorge in der Schweiz
Rechtzeitig regeln,
was zählt
Vier Dokumente schaffen ein ruhiges Gewissen, für Sie und für alle, die Ihnen nahestehen. Einfach und Schritt für Schritt erklärt.
Die 4 Themen
Alles, was Sie in der
Schweiz wissen müssen
Jedes Dokument hat seinen Platz und seinen richtigen Moment. Hier finden Sie verständliche Erklärungen zu allen wichtigen Vorsorgethemen.
01 · Bestattungsvorsorge
Würde im Abschied selbst gestalten
Legen Sie jetzt fest, wie Ihr Abschied aussehen soll: welche Art der Bestattung, welche Wünsche. Entlasten Sie Ihre Angehörigen in einem der schwierigsten Momente.
02 · Vorsorgeauftrag
Ihre Stimme, wenn Sie schweigen müssen
Bestimmen Sie, wer Sie vertritt, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden können. Der Vorsorgeauftrag ist seit 2013 im Schweizer Zivilgesetzbuch geregelt.
03 · Patientenverfügung
Medizinische Wünsche verbindlich festlegen
Was soll geschehen, wenn Sie bewusstlos sind und nicht mehr kommunizieren können? Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden.
04 · Anordnung für den Todesfall
Alles geregelt für die Hinterbliebenen
Wer erbt was? Wo sind wichtige Dokumente? Welche Vollmachten gelten? Die Anordnung für den Todesfall gibt Ihren Liebsten Orientierung und spart viel Aufwand.
Warum vorsorgen?
Vorsorge ist ein
Geschenk an Ihre Liebsten
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt nicht nur sich selbst, sondern entlastet auch die Menschen, die einem am Herzen liegen.
Ihre Wünsche werden respektiert, auch wenn Sie sie nicht mehr selbst äussern können. Vorsorge gibt Ihnen die Kontrolle.
In Ausnahmesituationen treffen Angehörige Entscheidungen unter grossem Druck. Ihre Vorsorgedokumente nehmen ihnen diese Last ab.
Ohne Vorsorgeauftrag kann die KESB eingreifen und eine fremde Person einsetzen. Mit Ihren Dokumenten entscheiden Sie selbst.
Vorsorge ist nicht nur für ältere Menschen. Ein Unfall kann jeden treffen. Wer vorbereitet ist, ist in jedem Alter auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen
Was viele
wissen möchten
Alle vier Dokumente ergänzen sich, keines ersetzt das andere. Viele beginnen mit dem Vorsorgeauftrag: Er regelt, wer für Sie entscheidet, und ist damit die Basis für alles andere.
Grundsätzlich ab 18 Jahren. Unfälle und schwere Erkrankungen können in jedem Alter eintreten. Besonders wichtig wird Vorsorge ab 50 Jahren, bei Diagnosen wie Demenz oder nach dem Verlust eines Partners.
Nein. Die meisten Vorsorgedokumente können Sie selbst verfassen. Für den Vorsorgeauftrag und das Testament gelten strenge Formvorschriften (von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben). Bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen lohnt sich eine Notarin oder ein Notar.
Verlässliche Informationen bieten das Bundesportal ch.ch, die KESB Ihrer Wohngemeinde, Ihre Hausarztpraxis sowie Organisationen wie Pro Senectute oder das Schweizerische Rote Kreuz.
Ja, solange Sie urteilsfähig sind, können alle Dokumente jederzeit geändert oder widerrufen werden. Wichtig: Informieren Sie alle Stellen mit einer Kopie (Zivilstandsamt, Hausarzt, Vertrauenspersonen).
Weiterführende Stellen
Offizielle Informationen
und rechtliche Beratung
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar, die KESB Ihrer Wohngemeinde oder Ihre Hausarztpraxis.