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Vorsorge · Schritt 02

Vorsorgeauftrag –
Ihre Stimme, wenn Sie schweigen müssen

Bestimmen Sie jetzt, wer Entscheidungen für Sie trifft, wenn Krankheit, Unfall oder Demenz Sie daran hindert, dies selbst zu tun.

⏱ 5 Min.✔ Rechtlich bindend
Was ist das?

Vertretung bei Urteilsunfähigkeit

Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die Sie in allen Lebensbereichen vertreten, wenn Sie urteilsunfähig werden. Er ist in der Schweiz im Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 360–369) seit dem 1. Januar 2013 geregelt.

Der Auftrag tritt erst in Kraft, wenn die KESB Ihre Urteilsunfähigkeit offiziell feststellt. Bis zu diesem Moment behalten Sie alle Ihre Entscheidungsrechte.

Unterschied zur Vollmacht: Eine gewöhnliche Vollmacht erlischt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag hingegen tritt genau in diesem Moment IN KRAFT.

Gesetzliche Grundlage
ZGB Art. 360–369 seit 1. Jan. 2013
Gilt ab
Festgestellter Urteilsunfähigkeit durch die KESB
Formvorschrift
Vollständig handschriftlich oder notariell beurkundet
Hinterlegung
Zivilstandsamt oder bei Seruna

Schritt für Schritt

So erstelle ich meinen Vorsorgeauftrag

1

Vertrauensperson wählen

Wählen Sie jemanden, dem Sie vollständig vertrauen – Partnerin, Geschwister, Kinder, enge Freunde. Sie können auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bestimmen.

2

Aufgabenbereiche festlegen

Persönliche Fürsorge (Wohnort, Pflege), Vermögensverwaltung (Rechnungen, Bankgeschäfte) und/oder rechtliche Vertretung gegenüber Behörden. Jeden Bereich können Sie einzeln einschränken oder erweitern.

3

Vollständig handschriftlich verfassen

Der Auftrag MUSS von A bis Z handschriftlich geschrieben sein – kein Computer, keine ausgedruckte Vorlage. Datum (Tag, Monat, Jahr) und Unterschrift sind zwingend erforderlich.

4

Beim Zivilstandsamt hinterlegen

Geben Sie das Original beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts ab. Das Vorhandensein des Dokuments wird in der Bundesdatenbank Infostar vermerkt – die KESB kann es so im Ernstfall finden.

5

Beauftragte Person informieren

Teilen Sie der bestimmten Person mit, dass sie im Dokument genannt ist und wo es aufbewahrt wird. Besprechen Sie Ihre Wünsche offen – das erspart im Ernstfall viel Unsicherheit.


Was Sie regeln können

Bereiche des Vorsorgeauftrags

Persönliche Fürsorge (Wohnort
Pflege)
Vermögensverwaltung
Bankgeschäfte & Rechnungen
Steuererklärung
Verträge kündigen
Vertretung bei Behörden
Medizinische Entscheide
Wahl der Pflegeinstitution
Wohnungsverwaltung
Umgang mit Tieren

Warum das unverzichtbar ist

Ohne Auftrag: Die KESB entscheidet

Ohne gültigen Vorsorgeauftrag übernimmt die KESB die Kontrolle und kann eine Beistandschaft einsetzen – oft eine der Familie fremde Person. Dieses Verfahren kann langwierig, teuer sein und zu Entscheidungen gegen Ihren Willen führen.

Häufige Fragen

Was viele wissen möchten

Kann ich mehrere Personen bestimmen?+

Ja. Sie können mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bestimmen – z. B. eine Person für medizinische Entscheide und eine andere für Finanzen. Sie können auch eine Ersatzperson benennen.

Was passiert, wenn die Person nicht kann oder will?+

Sie können im Auftrag eine Ersatzperson benennen. Ist auch diese nicht verfügbar, greift die KESB ein und setzt einen gesetzlichen Vertreter ein.

Kann ich den Auftrag widerrufen?+

Ja, jederzeit – solange Sie urteilsfähig sind. Sie können ihn vernichten oder einen neuen Auftrag erstellen, der den alten ausdrücklich widerruft. Informieren Sie das Zivilstandsamt über den Widerruf.

Nächster Schritt

Patientenverfügung

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer für Sie entscheidet. Die Patientenverfügung regelt, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten. Beides ergänzt sich.

Zur Patientenverfügung →

Fragen zum
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