Vorsorgeauftrag –
Ihre Stimme, wenn Sie schweigen müssen
Bestimmen Sie jetzt, wer Entscheidungen für Sie trifft, wenn Krankheit, Unfall oder Demenz Sie daran hindert, dies selbst zu tun.
Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Dokument, mit dem Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die Sie in allen Lebensbereichen vertreten, wenn Sie urteilsunfähig werden. Er ist in der Schweiz im Zivilgesetzbuch (ZGB Art. 360–369) seit dem 1. Januar 2013 geregelt.
Der Auftrag tritt erst in Kraft, wenn die KESB Ihre Urteilsunfähigkeit offiziell feststellt. Bis zu diesem Moment behalten Sie alle Ihre Entscheidungsrechte.
Unterschied zur Vollmacht: Eine gewöhnliche Vollmacht erlischt, wenn Sie urteilsunfähig werden. Der Vorsorgeauftrag hingegen tritt genau in diesem Moment IN KRAFT.
So erstelle ich meinen Vorsorgeauftrag
Vertrauensperson wählen
Wählen Sie jemanden, dem Sie vollständig vertrauen – Partnerin, Geschwister, Kinder, enge Freunde. Sie können auch mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bestimmen.
Aufgabenbereiche festlegen
Persönliche Fürsorge (Wohnort, Pflege), Vermögensverwaltung (Rechnungen, Bankgeschäfte) und/oder rechtliche Vertretung gegenüber Behörden. Jeden Bereich können Sie einzeln einschränken oder erweitern.
Vollständig handschriftlich verfassen
Der Auftrag MUSS von A bis Z handschriftlich geschrieben sein – kein Computer, keine ausgedruckte Vorlage. Datum (Tag, Monat, Jahr) und Unterschrift sind zwingend erforderlich.
Beim Zivilstandsamt hinterlegen
Geben Sie das Original beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts ab. Das Vorhandensein des Dokuments wird in der Bundesdatenbank Infostar vermerkt – die KESB kann es so im Ernstfall finden.
Beauftragte Person informieren
Teilen Sie der bestimmten Person mit, dass sie im Dokument genannt ist und wo es aufbewahrt wird. Besprechen Sie Ihre Wünsche offen – das erspart im Ernstfall viel Unsicherheit.
Bereiche des Vorsorgeauftrags
Ohne Auftrag: Die KESB entscheidet
Ohne gültigen Vorsorgeauftrag übernimmt die KESB die Kontrolle und kann eine Beistandschaft einsetzen – oft eine der Familie fremde Person. Dieses Verfahren kann langwierig, teuer sein und zu Entscheidungen gegen Ihren Willen führen.
Was viele wissen möchten
Ja. Sie können mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen bestimmen – z. B. eine Person für medizinische Entscheide und eine andere für Finanzen. Sie können auch eine Ersatzperson benennen.
Sie können im Auftrag eine Ersatzperson benennen. Ist auch diese nicht verfügbar, greift die KESB ein und setzt einen gesetzlichen Vertreter ein.
Ja, jederzeit – solange Sie urteilsfähig sind. Sie können ihn vernichten oder einen neuen Auftrag erstellen, der den alten ausdrücklich widerruft. Informieren Sie das Zivilstandsamt über den Widerruf.
Fragen zum
Vorsorgeauftrag?
Wir beraten Sie kostenlos und persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.